Neue Kurzparkzonen in Laxenburg
Ab dem 1. März 2022 werden sich, wie in Wien, auch in Laxenburg die Bedingungen für das freie Parken ändern. Ab dann exisiteren rund um den Ortskern ausgedehten Kurzparkzonen. Wir zeigen ihnen wo sie ihr Auto abstellen können.
Nicht alle sind von der neuen Parkregelung betroffen
Unmittelbare Anrainer in der Marktgemeinde Laxenburg können Sie nach §45 Abs. 4 StVO um eine Ausnahmebewilligung ansuchen. Die alten Wagenkarten sind nicht mehr gültig und müssen neu beantragt werden. Man kann das Ansuchen im Wege des e-Government online erledigen
und das Formular mit diesem Link aufrufen oder samt der notwendigen Nachweise per Mail an kurzparkzone@laxenburg.at übermitteln oder im Bürgerservice des Gemeindeamts abgeben.

Für alle Laxenburger Gäste heit es ab 1. März 2022 “Bitte die Parkuhr bereithalten”, denn sonst wird es ein teurer Ausflug in die idyllische Gemeinde im Süden Wiens.
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