Entlassen, unbezahlt: AK NÖ greift ein
Die Arbeiterkammer NÖ hat im ersten Halbjahr 2024 einen signifikanten Anstieg an Beratungsanfragen verzeichnet, insgesamt 81.000 Arbeitnehmer suchten Hilfe. Hauptprobleme waren unbezahlte Überstunden, Schwierigkeiten mit Schwerarbeitspensionen und unklare Lohnabrechnungen. Bei vielen Fällen konnte die AK erfolgreich Nachzahlungen von insgesamt 45,8 Millionen Euro sicherstellen, doch nicht alle Fälle endeten ohne Eskalation: In fast 9.000 Fällen musste die Arbeiterkammer sogar intervenieren oder gerichtlich vorgehen, besonders häufig im Bereich der Schwerarbeitspensionen, wo jeder Fall individuell entschieden wird.
Entlassung ohne Grund – Arbeiterkammer NÖ schreitet ein
Auch scheinbar triviale betriebliche Vorgänge können versteckte Fallen für ArbeitnehmerInnen sein. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Arbeitnehmers, dessen Dienstgeber eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses anstrebte. Als der Arbeitnehmer dies ablehnte, wurde er ohne Entlassungsgrund vom Dienstgeber abgemeldet. Die Arbeiterkammer konnte ihm jedoch eine Kündigungsentschädigung und die Auszahlung seines nicht verbrauchten Urlaubs sichern – er war also wenigstens einem “normal” gekündigten Arbeitgeber gleichgestellt.
Schwerarbeit und Pension: Besondere Vorsicht geboten!
Wer eine Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen möchte, sollte sich besonders gut informieren, denn hier wird jeder Fall individuell entschieden. Das führte oft zu gerichtlichen Verfahren, wie Kammerpräsident Markus Wieser im Zuge der Halbjahresbilanzpressekonferenz 2024 feststellt: “Es ist nicht einsehbar, dass Kolleginnen und Kollegen, die Schwerarbeit leisten, unterschiedlich behandelt werden.” Man fordere daher eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen.
Bei Verdachtsmomenten: Hilfe in Anspruch nehmen
Selbst scheinbar unbedeutende betriebliche Abläufe können ernste Konsequenzen haben, wie die Erfahrungen zeigen. Die AK-Experten betonen, dass die Beratungsfälle zunehmen, und bieten schnelle Unterstützung bei Verdachtsmomenten an. Ziel ist es, die belasteten ArbeitnehmerInnen nicht weiter zu benachteiligen und faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen. ArbeitnehmerInnen können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an die Bezirksstellen wenden. Weitere Infos dazu finden Sie im blauen Link unterhalb.