Geplantes EU-Lieferkettengesetz trifft auch viele kleine Firmen
Am 1. Juni hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum geplanten Lieferkettengesetz mehrheitlich beschlossen. Geht es nach den Wünschen der EU-Parlamentarier, soll das neue Gesetz schon für alle Unternehmen mit Sitz in der EU gelten, die mehr als 250 Beschäftigte zählen und weltweit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Zudem soll es bei Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro zur Anwendung kommen.
Bei Wirtschaftsvertretern lässt das geplante EU-Lieferkettengesetz die Alarmglocken schrillen. Denn die direkt betroffenen größeren Unternehmen müssten die Einhaltung des Gesetzes entlang ihrer gesamten Wertschöpfungs- beziehungsweise „Aktivitäts“-Kette beachten. Das bedeutet, dass auch all jene Firmen indirekt von diesem Lieferkettengesetz betroffen wären, die den größeren Betrieben zuliefern oder sonst in einer Geschäftsbeziehung zu ihnen stehen. Denn ohne Zertifizierungen, Überprüfungen oder schriftliche Bestätigungen ihrer Lieferanten könnten sich die größeren Unternehmen nur auf die Eigenangaben der Geschäftsführung der Zulieferbetriebe verlassen.
Wie der NÖ Wirtschaftspressedienst erfahren hat, sollen nach den Vorstellungen des EU-Parlaments zwar nur die direkt vom Gesetz erfassten Unternehmen auch sanktioniert werden können. Allerdings stellt sich die Frage, wie sich diese dann an jenen kleineren Firmen in ihrer Lieferkette schadlos halten werden, die der eigentliche Auslöser für eine Sanktionierung waren.