AKNÖ Halbjahresbilanz: Schwerarbeit – Fokus
Mehr als 70 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer Niederösterreich im ersten Halbjahr 2026 für Beschäftigte gesichert. Die AKNÖ Halbjahresbilanz zeigt: In Sachen Schwerarbeit wird momentan besonders viel beraten. Wir haben die Infos.
Schwerarbeit: Wenn der Anspruch strittig ist
Wer die Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen möchte, muss 45 Versicherungsjahre vorweisen und innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsstichtag mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben. Ob eine Tätigkeit tatsächlich als Schwerarbeit anerkannt wird, kann jedoch strittig sein. Bei der AKNÖ Halbjahresbilanz wurde beispielsweise vom Fall eines Beschäftigten aus der Baubranche berichet, dessen Anspruch zunächst abgelehnt wurde. Nach einem rund zweijährigen Verfahren über drei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof wurde die Schwerarbeit schließlich anerkannt. Der Betroffene konnte damit mit 60 Jahren in die Schwerarbeiterpension wechseln – dank der AKNÖ.
AKNÖ Halbjahresbilanz: Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig!
Besondere Bedeutung hat das Thema auch für Fachkräfte im Pflegebereich. Die AK empfiehlt, Arbeitszeiten möglichst genau zu dokumentieren, damit Ansprüche später leichter nachgewiesen werden können. Denn wie wichtig solche Aufzeichnungen sind, zeigt ein weiterer Fall: Zwei Mitarbeiterinnen waren für jeweils 20 Wochenstunden im Pflegebereich angemeldet, arbeiteten tatsächlich aber deutlich mehr. Aufgrund ihrer lückenlosen Dokumentation konnten laut Kammer in einem gerichtlichen Vergleich jeweils 8.000 Euro gesichert werden. Insgesamt verzeichnete die AK Niederösterreich im ersten Halbjahr mehr als 60.000 Beratungen und ging in über 4.000 Fällen vor Gericht. Mehr dazu in unserem Beitrag!